Funkbetriebszeugnisse - SRC, LRC, UBIUKW Sprechfunk ist das Kommunikationsmittel Nr. 1 auf Yachten.Die Prüfungen für Sportschiffer zu LRC, SRC und UBI werden in Deutschland von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und des Deutschen Motoryachtverbands im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgeführt. Das Funkzeugnis ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) Für den Yacht- und Bootsport gibt es folgende Funkzeugnisse.Das Funkzeugnis für den Seefunk heißt UKW-Funkbetriebszeugnis SRC (SRC = Short Range Certificate)Für den sicheren Betrieb einer Funkanlage an Bord ist es unabdinglich ein Funkzeugnis zu haben. Bei vielen Charterern ist die Vorlage eines Funkzeugnisses zur Pflicht geworden. Das Funkzeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Yachten unter Deutscher Flagge international gültig.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. VoraussetzungenMindestalter 16 Jahre Fähigkeiten nach Erlangung der LizenzSicherer Betrieb von UKW-Seefunkstellen in internationalen Gewässern. Das Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk heißt UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)Das Funkzeugnis für den Seefunk (SRC) ist die Grundlage. Sein Stoff ist Voraussetzung für das Funkzeugnis für den Hochseefunk (LRC). |
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