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Funkbetriebszeugnisse - SRC, LRC, UBI

UKW Sprechfunk ist das Kommunikationsmittel Nr. 1 auf  Yachten.

Die Prüfungen für Sportschiffer zu LRC, SRC und UBI werden in Deutschland von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands und des Deutschen Motoryachtverbands im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgeführt. Das Funkzeugnis ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)

Für den Yacht- und Bootsport gibt es folgende Funkzeugnisse.

Das Funkzeugnis für den Seefunk heißt  UKW-Funkbetriebszeugnis SRC (SRC = Short Range Certificate)

Für den sicheren Betrieb einer Funkanlage an Bord ist es unabdinglich ein Funkzeugnis zu haben. Bei vielen Charterern ist die Vorlage eines Funkzeugnisses zur Pflicht geworden.

Das Funkzeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Yachten unter Deutscher Flagge international gültig. 

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Innerhalb von 60 min müssen im Theorieteil 30 Fragen aus einem Fragenkatalog schriftlich beantwortet werden.
Englische Meldungen werden aufgenommen und ins Deutsche übersetzt.
Eine weitere Meldung muss schriftlich von Deutsch ins Englische übersetzt werden.
Der praktische Teil besteht aus Pflichtaufgaben (Abwicklung Not- und Dringlichkeitsverkehr, jeweils DSC-Aussendungen und Sprechfunkabwicklungen) und weiteren Aufgaben (aus den Gebieten Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Einstellung des Funkgeräts. 

Voraussetzungen

Mindestalter 16 Jahre
einfache englische Sprachkenntnisse
Beherrschung der internationalen Buchstabiertafel  (NATO-Alphabet)
ein Passbild

Fähigkeiten nach Erlangung der Lizenz

Sicherer Betrieb von UKW-Seefunkstellen in internationalen Gewässern.

Das Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk heißt  UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das Funkzeugnis für den Seefunk (SRC) ist die Grundlage. Sein Stoff ist Voraussetzung für das Funkzeugnis für den Hochseefunk (LRC).
Aber auch das Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk baut auf das Funkzeugnis für den Seefunk auf. Denn die wichtigste Vorschrift für den Binnenschifffahrtsfunk lautet: Es gelten die Regeln des Seefunks.
2 Wochenendkurse Samstag und Sonntag 9.00 Uhr – 17.00 Uhr für das See-Funkzeugnis (SRC) und von 17.30 Uhr- 18.00 Uhr für das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)
Kursgebühren: SRC    290,- €
UBI 190,- €

 

Angebot / News

Theoriekurse 2012:
Neue Winter- und Frühjahrstermine Theorie für Bodenseeschifferpatent & Sportbootführerschein See.
» Termine Bodenseeschifferpatent A+D
» Termine Sportbootführerschein See

Praxiskurse:
Motorbootkurse
 und 
Sportbootfühererschein See ab dem 15.03.2012
Segelkurse ab dem 01.04.2012 

Ab sofort auch Kurse in
Stuttgart, Ulm und München