Funkbetriebszeugnisse – SRC, LRC, UBI
Für den sicheren Betrieb einer Funkanlage an Bord ist es unabdinglich ein Funkzeugnis zu haben. Bei vielen Charterern ist die Vorlage eines Funkzeugnisses zur Pflicht geworden.
Das Funkzeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Yachten unter Deutscher Flagge international gültig.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Innerhalb von 60 Minuten müssen im Theorieteil 30 Fragen aus einem Fragenkatalog schriftlich beantwortet werden.
Englische Meldungen werden aufgenommen und ins Deutsche übersetzt.
Eine weitere Meldung muss schriftlich aus dem Deutschen ins Englische übersetzt werden.
Der praktische Teil besteht aus Pflichtaufgaben (Abwicklung Not- und Dringlichkeitsverkehr, jeweils DSC-Aussendungen und Sprechfunkabwicklungen) und weiteren Aufgaben (aus den Gebieten Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Einstellung des Funkgeräts).
Das Funkzeugnis für den Seefunk (SRC) ist die Grundlage. Sein Stoff ist Voraussetzung für das Funkzeugnis für den Hochseefunk (LRC).
Aber auch das Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk baut auf das Funkzeugnis für den Seefunk auf. Denn die wichtigste Vorschrift für den Binnenschifffahrtsfunk lautet: Es gelten die Regeln des Seefunks.
Fähigkeiten nach Erlangung der Lizenz
Sicherer Betrieb von UKW-Seefunkstellen in internationalen Gewässern.
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
einfache englische Sprachkenntnisse
Beherrschung der internationalen Buchstabiertafel (NATO-Alphabet)
ein Passbild
Wer braucht die Funkzeugnisse?
Das Funkzeugnis ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
Das Funkzeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Yachten unter Deutscher Flagge international gültig.